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Advertorial | 2025 | Solarpflicht | Dennis Jung
Neubauten, Bestandsimmobilien und Gewerbe betroffen
In einigen Bundesländern gibt es bereits Vorschriften, die den Einsatz von Solaranlagen verpflichtend machen, erklärt Steinfeldt. „Diese Regelungen gelten jedoch nur für Neubauten oder bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.“ Weitere Bundesländer ziehen im kommenden Jahr nach.
Bei Neubauten oder grundlegenden Dachsanierungen ist die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach verpflichtend. Alternativ kann die Anlage in der Nähe des Gebäudes oder an Außenflächen angebracht werden. Auch Solarthermieanlagen erfüllen die Vorgaben.
Steinfeldt ergänzt: „Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand können Hauseigentümer von der Pflicht befreit werden.“
Ab 2025 besteht in Bayern die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen, allerdings nur für Nichtwohn- und öffentliche Gebäude. „Eigentümer von Wohngebäuden haben mehr Spielraum. Ab nächstem Jahr sollen sie die Errichtung einer PV-Anlage ermöglichen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.“
Auch bei technischen Hindernissen oder unzumutbarer Härte entfällt die Pflicht.
Gebäude mit einer Nutzfläche ab 50 m², die seit 2023 gebaut oder deren Dach saniert wurde, müssen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
„Die Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche abdecken oder eine Mindestleistung erfüllen“, so ein Experte von Co2online.
In Bremen gilt ab dem 1. Juli 2025 für Neubauten die Pflicht, eine PV-Anlage zu installieren. Sanierte Dächer von Bestandsgebäuden sind bereits jetzt betroffen.
Steinfeldt erklärt: „Die PV-Anlage muss mindestens 50 Prozent der Dachfläche abdecken. Ausnahmen bestehen, wenn die Errichtung technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.“
In Brandenburg besteht keine generelle Solarpflicht. „Für Nichtwohngebäude ist sie jedoch in Planung, nicht jedoch für Wohngebäude.“
Hamburger Hauseigentümer müssen Neubauten oder sanierte Gebäude bereits jetzt mit einer PV-Anlage oder Solarthermieanlage ausstatten. Die Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche abdecken.
Auch hier gilt: „Wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, entfällt die Pflicht.“
Für private Wohn- und Nichtwohngebäude besteht in Hessen derzeit keine Solarpflicht.
Jedoch gilt: „Für landeseigene Gebäude sind Solaranlagen vorgeschrieben.“
Ab dem 30. Juni 2025 gilt für Neubauten und sanierte Dächer eine Solarpflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
„Das sieht zumindest das Landes-Klimaschutzgesetz vor, das jedoch noch nicht beschlossen wurde“, so der Experte.
Ab dem nächsten Jahr müssen Neubauten und Altbauten mit sanierten Dächern mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, die mindestens 50 Prozent der Dachfläche abdeckt.
Kleinere Dächer unter 50 m² oder wirtschaftliche und technische Hindernisse entbinden von der Pflicht.
Ab dem nächsten Jahr ist für Neubauten in Nordrhein-Westfalen eine PV-Anlage verpflichtend. Für Bestandsgebäude mit saniertem Dach gilt dies ab 2026.
„Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Prozent sind ausgenommen. Alternativ erfüllt auch eine Solarthermieanlage die Vorgabe.“
Neue Wohngebäude und Altbauten mit Dachsanierungen müssen so geplant oder umgebaut werden, dass später eine PV-Anlage betrieben werden kann.
Steinfeldt erklärt: „Dazu gehören eine Lastreserve, Kabeltrassen und Platz für einen Wechselrichter. Ist das technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar, kann eine Befreiung erfolgen.“
Derzeit besteht in Schleswig-Holstein nur eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude.
„Im Koalitionsvertrag ist jedoch festgehalten, dass ab 2025 auch für Neubauten eine Solarpflicht eingeführt werden soll“, so der Experte. „Details dazu sind noch nicht bekannt.“